Dienstag, 24. August 2021

Bundespolizei nimmt mutmaßlich verantwortlichen Tanklaster-Fahrer für Brückenbrand an der A40 am Flughafen Düsseldorf fest!

Am gestrigen Montagvormittag (23.08.2021) stellte die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/ Türkei einen Deutschen fest, bei dem es sich vermutlich um den Tanklaster-Fahrer handelt, der im September des vergangenen Jahres (wir berichteten) für den Brückenbrand auf der A40 in Mülheim an der Ruhr verantwortlich sein soll.

Das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr hatte im Februar 2021 einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 42-Jährigen erlassen. Laut diesem wird ihm vorgeworfen, am 17. September 2020 in alkoholisiertem, fahruntüchtigem Zustand im Straßenverkehr als Berufskraftfahrer mit einem mehrere tausend Litern Kraftstoff beladenen Tanklastzug die Autobahn A40 in Mülheim an der Ruhr befahren zu haben.

Infolge eines alkoholbedingten Fahrfehlers geriet der Sattelzug außer Kontrolle und kollidierte mit einem Fahrzeug der Gegenfahrbahn. Dabei trat Kraftstoff aus, der sich unmittelbar entzündete und für einen Großbrand sorgte. Eine weitere Person, die zum Unfallzeitpunkt die Gegenfahrbahn befuhr, ist während des Unfalls verletzt worden. Ebenfalls wurde die an der Unfallstelle befindliche Eisenbahnbrücke durch das Feuer schwer beschädigt und musste abgerissen werden. Der Fahrbahnbelag der A40 ist durch den Brand in beiden Fahrtrichtungen großflächig schwer beschädigt worden. Die Autobahn musste für mehrere Wochen gesperrt werden.

Für die Justizbehörden war der Beschuldigte bislang nicht greifbar. Zwar habe er über einen festen Wohnsitz und auch familiäre Bindungen verfügt, an seiner Meldeanschrift in Essen hielt er sich seit dem Tag der Tat jedoch nicht mehr auf. Aufgrund der vorliegenden Tatsachen habe der Mann mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen. Daher wurde gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl erlassen.

Nach der Festnahme durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf wurde der Beschuldigte dem zuständigen Haftrichter zur Verkündung des Haftbefehls vorgeführt.

(Quelle: Bundespolizei, Fotos: ANC-NEWS)