Dienstag, 10. Juli 2018

Rockergruppierung „Osmanen Germania BC“ verboten

Der Bundesminister des Innern verbietet die rockerähnliche Gruppierung „Osmanen Germania BC“ (eine türkisch-nationalistische, rockerähnliche Gruppierung mit Schwerpunkt in Deutschland) und deren Teilorganisationen im Inland.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat heute (10.07.) die rockerähnliche Gruppierung „Osmanen Germania BC“ einschließlich ihrer Teilorganisationen verboten und ihnen jede Tätigkeit untersagt. Von dem Verein gehe eine schwerwiegende Gefährdung für die Allgemeinheit aus.

Mehrere Kutten der Gruppierung bei einer Kontrolle durch die Polizei

Der „Osmanen Germania BC“ hat aktuell im gesamten Bundesgebiet 16 Ortsgruppen (sog. „Chapter“). Die heutigen Durchsuchungsmaßnahmen erfolgten in vier Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen) gegen die Mitglieder des Vereins. 

In Nordrhein-Westfalen, wie in Essen und in Duisburg, wurden Mitglieder an Wohnanschriften durch die Polizei vom Verbot per Verfügung informiert.

Das Verbot stützt sich auch auf Erkenntnisse, die im Rahmen der vereinsrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen gegen den Verein am 13. März 2018 gewonnen werden konnte. Ziel der damaligen Ermittlungen war es vor allem, nähere Informationen über Struktur und Leitung des Vereins und das Zusammenwirken mit seinen Teilorganisationen zu erlangen.

Polizeikontrollen von mehreren Mitgliedern des Vereins in Neuss

Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärt hierzu: „Abermals haben Bund und Länder gezeigt, dass sie entschieden alle Erscheinungsformen organisierter Kriminalität in Deutschland bekämpfen. Das gilt selbstverständlich auch für rockerähnliche Gruppierungen wie den Verein „Osman Germania BC“, deren Mitglieder schwere Straftaten verüben. Wer den Rechtsstaat ablehnt, kann von uns keine Nachsicht erwarten.“

(Quelle: BMI/Polizei, Fotos: Archiv)