Freitag, 6. August 2021

Großeinsatz: Häusliche Gewalt in Neuss - Polizisten bei Einsatz teils schwer verletzt

Am Donnerstag (05.08.) kam es gegen kurz nach 15 Uhr zu einem Polizeieinsatz in der Neusser Innenstadt, bei dem im Verlauf gleich mehrere Streifenwagen eine Privatanschrift am Hauptstraßenzug aufsuchten.

Hintergrund des Polizeiaufgebots war zunächst eine Beziehungstat im familiären Umfeld, bei der es zu einem Körperverletzungsdelikt (Schlag ins Gesicht) gekommen war. Als Streifenbeamte eintrafen, um den Sachverhalt aufzunehmen und Maßnahmen zum Schutz vor weiteren gewalttätigen Übergriffen zu treffen, ging der Tatverdächtige mit gezielten Faustschlägen ins Gesicht auf die Beamten los.

Bei der folgenden körperlichen Auseinandersetzung erlitten zwei Polizisten nicht unerhebliche Verletzungen. Mit der Hilfe unmittelbar angeforderter Unterstützungskräfte gelang es schließlich, den aggressiven Mann zu fixieren und dem Polizeigewahrsam zuzuführen. Dort entnahm ein Arzt eine Blutprobe bei dem Neusser, um einen möglichen Einfluss durch Drogen, Medikamente und / oder Alkohol feststellen zu können.

Strafverfahren wurden eingeleitet. Eine Polizeibeamtin musste in ein Krankenhaus gebracht werden und konnte ihren Dienst nicht wieder aufnehmen. Dem Gewalttäter wurde eine Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot ausgesprochen, die sich auch noch auf die nächsten zehn Tage erstreckt. Diese Maßnahme soll Angehörigen, die von Gewalt betroffen sind ermöglichen, rechtliche Schritte im Sinne einer zukünftigen (räumlichen) Trennung zu veranlassen.

Häusliche Gewalt ist nie Privatsache. Auch im familiären Umfeld gilt: "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich." (Art. 2 Grundgesetz) Häusliche Gewalt ist kein eigener Straftatbestand, steht aber meist in Verbindung mit Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Nötigung und anderen strafbaren Handlungen, die ein polizeiliches Tätigwerden von Amts wegen auslösen.

Hinweise für Betroffene: Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen. Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Die Polizei bietet Betroffenen auch eine Beratung durch speziell geschulte Opferschutzbeauftragte an (Telefon 02131 300-0). Setzen Sie sich mit einer Person Ihres Vertrauens und / oder einer Beratungs- oder Interventionsstelle für Häusliche Gewalt in Verbindung. Den Kontakt in Ihrer Nähe vermittelt Ihnen die Polizei oder das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" 08000 116 016, rund um die Uhr und in vielen Sprachen.

(Quelle: Polizei Neuss, Foto: Symbolbild)