Donnerstag, 15. Oktober 2020

Aggressionsdelikt im Straßenverkehr: Auffahren, Lichthupe und Mittelfinger - Vorausfahrendes Fahrzeug war Zivilstreife der Polizei

Ein 33-jähriger Autofahrer war am vergangenen Freitag, 9. Oktober, gegen 18.15 Uhr mit einem Pkw der Marke Audi auf der Autobahn 52 vom Autobahnkreuz Mönchengladbach in Fahrtrichtung Düsseldorf unterwegs. Dabei verringerte er auf dem linken Fahrstreifen den Abstand zu einem vorausfahrenden Pkw der Marke Skoda bei einer Geschwindigkeit von über 160 km/h mehrfach auf nur wenige Meter. Der Skoda-Fahrer konnte die Frontscheinwerfer des Audi nicht mehr sehen.

Gleichzeitig versuchte der Audi-Fahrer durch Betätigen der Lichthupe, das vorausfahrende Fahrzeug zum Wechsel des Fahrstreifens zu nötigen, der rechte war aber durchgängig mit anderen, deutlich langsamer fahrenden Autos belegt. Beim Verlassen der Autobahn an der Ausfahrt Mönchengladbach-Nord zeigte der Audi-Fahrer schließlich den Insassen des anderen Fahrzeugs zudem den ausgestreckten Mittelfinger. All das sind nicht nur Verhaltensweisen, die sich grundsätzlich nicht gehören, sondern es sind Straftaten, die geahndet werden müssen.

Völlig ungeschickt ist es obendrein, all dies zu machen, wenn es sich bei dem vorausfahrenden Fahrzeug um einen zivilen Funkstreifenwagen der Polizei handelt.

Die Polizisten stoppten den Audi-Fahrer, der keine Angaben zur Sache machen wollte, sondern lediglich fragte, ob eine Entschuldigung Sinn mache. Es tue ihm auch wirklich leid, sagte er im Beisein eines kleinen Kindes, das als Beifahrer in einem Kindersitz im Wagen saß.

Die Beamten nahmen das Bedauern zwar zur Kenntnis, doch änderte dies nichts an den zu ahndenden Taten: Die Beamten haben den Fall zur Anzeige gebracht.

(Quelle: Polizei Mönchengladbach, Foto: Symbolbild)