Die Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Emmerich kontrollierten bereits am 07.06.2024 einen aus den Niederlanden einreisenden PKW mit einer Person. Die Einsatzkräfte setzten das Anhaltesignal und kontrollierten den PKW, der über die Bundesautobahn A 3 einreiste, in Höhe der Ausfahrt Emmerich.
Die Frage nach mitgeführten verbotenen Waren, z.B. Rauschgift oder Waffen, verneinte der Mann. Die Frage, ob er Bargeld über 10.000 Euro mit sich führe, verneinte er und zeigte den Beamten eine Umhängetasche mit einer kleineren Bargeldsumme. Die Zöllner kontrollierten anschließend den PKW und stellten im Kofferraum eine Reistasche fest, in der sich unter der Kleidung etliche Geldbündel befanden. Diese Geldbündel deuteten auf eine größere Bargeldsumme hin. Auch in weiteren Reisetaschen und Plastiktüten fanden die Beamten Bargeld. Der Mann teilte unterdessen den Beamten mit, dass er 450.000 Euro dabeihabe.
In der Summe stellten die Zöllner jedoch über eine halbe Million Euro in bar fest.
Das Bargeld wurde sichergestellt und gegen den 52-jährigen Mann wurde, nach erfolgter Belehrung, ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet.
Das Zollfahndungsamt Essen führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kleve die weiteren Ermittlungen.
(Quelle/ Foto: Hauptzollamt Duisburg)