Mittwoch, 14. Dezember 2022

Bundesweite-Razzia: Einsatz gegen mutmaßliche Autohehlerbande - 20 Durchsuchungen - 4 Festnahmen - Umfangreiche Beweismittel sichergestellt

In einem Ermittlungsverfahren der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) u.a. wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei durchsuchen heute (14. Dezember 2022) Einsatzkräfte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, des Landeskriminalamtes NRW sowie der Steuerfahndung seit den frühen Morgenstunden insgesamt 20 Objekte (Häuser, Wohnungen, Büros und Geschäftsobjekte) in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Berlin. Vier Beschuldigte wurden festgenommen.

Das Verfahren richtet sich insgesamt gegen 17 Beschuldigte im Alter von 30 bis 38 Jahren. Sie sind verdächtig, in mindestens acht Fällen mit betrügerisch erlangten, unterschlagenen oder entwendeten Fahrzeugen gehandelt zu haben. Bei den hochpreisigen Fahrzeugen (u.a. Audi Q7, Porsche Panamera sowie Mercedes Benz S 350 D) handelt es sich vorwiegen um Leasing- und Mietfahrzeuge, welche durch die Beschuldigten vertragswidrig an Dritte veräußert worden sein sollen.

Einem der Beschuldigten wird darüber hinaus Erpressung im Zusammenhang mit dem Betrieb eines illegalen Glücksspiels vor-geworfen. Die Ermittlungen werden in enger Zusammenarbeit mit der beim LKA NRW eingerichteten Task-Force, bestehend aus Polizei, Steuerfahndung und Justiz geführt.

Bereits im Vorfeld der Maßnahmen haben die Ermittler der ZeOS NRW gegen vier Beschuldigte Haftbefehle erwirkt. Die Beschuldigten werden im Laufe des Tages dem Haftrichter vorgeführt. Im Zuge der Durchsuchungen konnte eine Schusswaffe gesichert werden. Die Maßnahmen dienen zudem der Sicherstellung von Beweismitteln wie Mobiltelefonen, elektronischen Speichermedien und Unterlagen über die Beschaffung, den Transport sowie den Verkauf von Fahrzeugen.

Die Durchsuchungen finden in Solingen (6), Haan, Dortmund (2), Detmold (2), Köln, Düsseldorf, Bovenden, Göttingen (3), Kassel (2) und Berlin statt. Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.

Hinweis: Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig.

(Quelle: LKA NRW, Foto: Symbolbild / nrw-aktuell.tv)