Dienstag, 16. Februar 2021

Lebensgefährliche Abkürzung von zwei 18-Jährigen im Alkoholrausch – ICE konnte rechtzeitig bremsen

Am Montagnachmittag (15.02.2021) hatten zwei 18-jährige Deutsche alle Schutzengel auf ihrer Seite, als sie auf der Bahnstrecke von Geilenkirchen nach Aachen auf Höhe Süggerath-Müllendorf eine lebensgefährliche Abkürzung über die Bahngleise nahmen. Zu ihrem Glück hatte der Triebfahrzeugführer des ICE 14 sie früh genug im Gleisbereich gehen sehen und sofort eine Schnellbremsung eingeleitet.

Zur Freude aller kam der ICE ca. 20 Meter vor ihnen zum Stehen und niemand wurde verletzt. Nach den ersten Schrecksekunden verließen die zwei 18-Jährigen den Gleisbereich und ergriffen die Flucht. Zwei zufällig vorbeikommende Passanten, die das Geschehen aufmerksam beobachtet hatten, liefen den beiden nach und hielten sie bis zum Eintreffen einer Streife der Kreispolizeibehörde Heinsberg fest. Eine Streife der Bundespolizei traf auch wenig später ein und nahm sich zuständigkeitshalber der Sache an.

Da von den eingesetzten Beamten durch die Verhaltensweise beider eine Alkoholisierung feststellt wurde, führte man ein Atemalkoholtest durch. Dieser ergab bei beiden Männern einen Wert von 1,44 beziehungsweise 1,78 Promille. Anhand des vorgebrachten Sachverhaltes und der Atemalkoholwerte ordnete das zuständige Amtsgericht eine Blutprobe an. Dafür wurden sie in ein naheliegendes Krankenhaus gefahren, wo die Blutprobe abgenommen wurde.

Im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten beide Männer aus dem amtlichen Gewahrsam entlassen werden. Sie erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Durch die Sperrung der Bahngleise kam es bei 11 Zügen zu insgesamt 378 Minuten Verspätung.

Die Bundespolizei warnt aus gegebenem Anlass vor lebensgefährlichen Abkürzungen über Bahngleise.

  • Züge haben einen sehr langen Bremsweg (bis zu einem Kilometer) und können durch ihre Sogwirkung nahe neben dem Gleis stehende Menschen mitreißen.
  • Aus diesem Grund rät die Bundespolizei, Bahngleise nur an den vorgeschriebenen Unter- oder Überführungen zu passieren.

(Quelle: Bundespolizei, Foto: Symbolbild)