Donnerstag, 9. April 2020

"Zum Spaß": 19-Jähriger gibt sich als Security-Mitarbeiter aus - Bedroht Passanten mit Softair-Pistole

In der Nacht zu Donnerstag (09.04.) hat die Polizei in Hilden einen 19-Jährigen vorübergehend festgenommen, der sich mit einem selbst gebastelten Ausweis als Mitarbeiter eines Security-Unternehmens ausgab und zwei jugendliche Passanten mit einer Softair-Pistole bedroht haben soll.

Gegen 0:15 Uhr gingen zwei 15 und 16 Jahre alte Jugendliche aus Hilden über die Köbener Straße, als sie von einem jungen Mann angesprochen wurde. Der ihnen Unbekannte gab sich als Mitarbeiter eines Security-Unternehmens aus und forderte die beiden auf, sich auszuweisen. Dabei hielt er ihnen einen selbst angefertigten "Security-Dienstausweis" vor. Zudem soll er auch angedeutet haben, eine Schusswaffe mit sich zu führen. Da den beiden Jugendlichen das Verhalten des jungen Mannes merkwürdig vorkam, gingen sie zunächst auf die Aufforderung ein und wiesen sich aus. Anschließend riefen sie jedoch Freunde an, welche kurz darauf mit einem Auto gefahren kamen und dort auch noch auf den "Security-Mitarbeiter" trafen.

Einer der Freunde, ein 20-jähriger Hildener, stellte den Mann zur Rede. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung, in dessen Verlauf der 20-Jährige den jungen Mann ins Gesicht schlug und so zu Boden brachte. Anschließend alarmierte der 20-Jährige die Polizei.

Bei der Kontrolle des "Security-Mitarbeiters" stellte sich heraus, dass es sich bei ihm um einen bereits polizeilich in Erscheinung getretenen 19-jährigen Hildener handelte. Die Polizeibeamten stellten bei ihm neben dem selbst gemachten "Dienstausweis" auch eine täuschend echt aussehende Softair-Pistole, zwei verbotene Klappmesser sowie mehrere Kabelbinder sicher. Der junge Mann gab an, "zum Spaß" Leute zu kontrollieren und dies auch in der Vergangenheit schon öfters gemacht zu haben.

Er musste mit zur Polizeiwache nach Hilden, wo er erkennungsdienstlich behandelt wurde. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen der Bedrohung erstattet. Zudem wurde der Verstoß gegen das Waffenschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit geahndet.

(Quelle: Kreispolizeibehörde Mettmann, Foto: Symbolbild)