Donnerstag, 26. März 2020

Shisha-Bar öffnete trotz Verbot in Bergheim – Betreiber muss mit Geldbuße von 5000 Euro rechnen

Am Mittwoch (25. März) gegen 21:00 Uhr fiel einem Zeugen Bewegung in einer Shisha-Bar auf der Köln-Aachener-Straße in Bergheim (Rhein-Erft-Kreis) auf. Immer wieder öffnete sich die Hintertür des Geschäftes, um Personen hineinzulassen. Als die Polizeibeamten eintrafen, konnten mehrere Personen in der Bar angetroffen werden.

Nach einer Personalienfeststellung fertigten die Beamten eine Ordnungswidrigkeitenanzeigen, da der Verdacht bestand, dass der Inhaber die Coronaschutzverordnung missachtete. Für einen derartigen Verstoß sieht die neue Rechtsverordnung eine Geldbuße von 5000 Euro vor, die durch die Ordnungsbehörde verhängt wird.

(Quelle: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis, Foto: Symbolbild)