Dienstag, 18. Februar 2020

Flughafen Düsseldorf: Bundespolizei stellt halbautomatische Schusswaffe mit Munition im Reisegepäck sicher - Verstoß gegen das Waffengesetz

Bei der Ausreise einer 52-jährigen Deutschen am Flughafen Düsseldorf nach Madrid kam es gestern Mittag (17.02.) bei der Nachkontrolle des Reisegepäcks zu einem außergewöhnlichen Fund. Bei der Reisegepäcknachkontrolle wurde von einer Kontrollkraft eine Schusswaffe sowie mehrere Patronen auf dem Monitorbild festgestellt.

Zur weiteren Aufklärung würde eine Streife der Bundespolizei hinzugezogen. Die Betroffene wurde zeitgleich ausgerufen, um bei der Öffnung ihres Koffers anwesend zu sein. Bei der Inaugenscheinnahme des Reisegepäcks wurde eine Pistole sowie 31 Patronen in einem Pistolenkoffer aufgefunden. Die Düsseldorferin gab an, dass die Waffe ihrem verstorbenen Mann gehörte, jedoch der Lagerungsort unbekannt war. Vor geraumer Zeit wurde die Pistole im Kaliber 7,65 x 17 mm (.32 ACP) bei einer Aufräumaktion des Kellers aufgefunden.

Die Frau wollte nun nach Spanien zu ihrem Zweitwohnsitz reisen, um die Waffe und die Patronen dort zu entsorgen. Ihr war scheinbar nicht bewusst, dass sie die Waffe und Munition weder besitzen noch führen darf. Die 52-Jährige konnte keine Dokumente über den Besitz oder Kauf der Schusswaffe vorlegen, da sie alle Dokumente ihres verstorbenen Ehemannes verbrannt habe.

Die Pistole und Patronen wurden im Waffenkoffer sichergestellt und die Verstöße gegen das Waffengesetz zur Anzeige gebracht. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte die Person ihren Flug nach Spanien erreichen.

(Quelle/Foto: Bundespolizei)