Donnerstag, 28. Juni 2018

Angriff mit großem Küchenmesser - Polizei ermittelt gegen Asylbewerber (24) nach gefährlicher Körperverletzung

Mittwochabend (27. Juni) kam es in einem Zug der Linie S 6 zu einer gefährlichen Körperverletzung. Bahnmitarbeiter konnten den Tatverdächtigen entwaffnen und der Bundespolizei übergeben. 

Aufgrund der vielen Vorfälle wird, erstmalig in NRW, am Wochenende (29. bis 01. Juli) eine Waffenverbotszone im Dortmunder Hauptbahnhof verhängt.


Gegen 21:00 Uhr nutzten ein 24-jähriger Iraker und das spätere Opfer, ein 25-jähriger Eritreer, die S-Bahn 6 von Essen-Hügel zum Essener Hauptbahnhof. Dort soll es zwischen den beiden Männern zu einer erst verbalen Auseinandersetzung gekommen sein. Nach Angaben des 25-Jährigen hätte sein Kontrahent dann ein Küchenmesser (19 cm Klingenlänge) gezogen und ihn mit der Waffe angegriffen. 

Hierdurch wurde der Eritreer am Unterarm durch eine Schnittwunde verletzt. Der 25-Jährig flüchtet daraufhin in einen anderen Wagenteil und informierte zwei Bahnmitarbeiter über den Vorfall. Diese konnten den Angreifer entwaffnen. Das Messer hatte er nach Zeugenaussagen zwischenzeitlich unter seiner Kleidung versteckt.

Im Essener Hauptbahnhof übergaben sie den Tatverdächtigen der Bundespolizei. Der Rettungsdienst versorgte den verletzten Eritreer. Was das Motiv des Irakers war, müssen nun die weiteren Ermittlungen ergeben.

Beide Männer befinden sich derzeit im Asylverfahren und wohnen in Essen. Gegen den 24-Jährigen leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Nach Hamburg und Berlin wird es am kommenden Wochenende (29. bis 01. Juli) im Dortmunder Hauptbahnhof eine Waffenverbotszone geben.


Im vergangenen Jahr (2017) verzeichnete die für die Ruhrgebietsbahnhöfe zuständige Bundespolizeiinspektion Dortmund einen Anstieg der Gewaltstraftaten um 18,7%. Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände (siehe Beispielfoto) zur Anwendung. 


"Wir möchten damit ein Zeichen setzen und zum Ausdruck bringen, dass wir diese Zunahme der Gewalt nicht dulden", so Polizeidirektor Oliver Humpert, Inspektionsleiter der Bundespolizei.

Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Zwangsgeld geahndet werden. Siehe auch https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3981226

(Quelle: Bundespolizei)